AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verliebt-Verlobt-Vermietet.de  - Dominika Wedekind
Stand: 22.04.2026

§1 Anbieter und Geltungsbereich

(1) Anbieterin ist:

Dominika Wedekind
handelt unter der Bezeichnung  verliebt-verlobt-vermietet.de
An der Kleinbahn 39
21423 Winsen (Luhe)

Tel.: +49 (0) 4171 - 54 60 186
E-Mail: [email protected]

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE358560746

Inhaber: Dominika Wedekind

(2) Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Dekorations- und Veranstaltungsgegenstände zwischen der Anbieterin (nachfolgend „Vermieterin“) und ihren Kunden (nachfolgend „Mieter“).

(3) Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die zeitweise entgeltliche Überlassung von Mietgegenständen.

(2) Die Mietgegenstände verbleiben im Eigentum der Vermieterin.

(3) Abbildungen auf der Website dienen der Illustration. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur oder Material bleiben vorbehalten, soweit sie zumutbar sind.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote der Vermieterin sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der Vermieterin zustande.

(3) Die Reservierung eines Veranstaltungstermins wird erst mit Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich. Erfolgt die Anzahlung nicht innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist, ist die Vermieterin berechtigt, den Termin anderweitig zu vergeben. Bis zum Eingang der Anzahlung bleibt der Termin unverbindlich reserviert.

§4 Mietdauer

(1) Die Mietdauer ergibt sich aus dem Vertrag.

(2) Der erste Tag ist der Abhol- bzw. Liefertermin, der letzte Tag ist der Rückgabetermin.

(3) Wird die Ware verspätet zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer automatisch. Für jeden weiteren Tag wird der vereinbarte Tagesmietpreis berechnet.

(4) Gibt der Mieter die Mietgegenstände verspätet zurück, haftet er zusätzlich für daraus entstehende Schäden, insbesondere für entgangene Folgevermietungen.

§5 Zahlung

(1) 50 % des Mietpreises sind bei Vertragsschluss als Anzahlung fällig.

(2) Der Restbetrag ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu zahlen.

(3) Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 14 Tage vor Mietbeginn, ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

(4) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, ist die Vermieterin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(5) Die Zahlung kann per Banküberweisung oder PayPal erfolgen. Weitere Zahlungsmethoden können im Einzelfall vereinbart werden.

(6) Alle auf der Website angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§6 Kaution

(1) Die Vermieterin ist berechtigt, eine Kaution von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

(2) Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände zurückerstattet.

(3) Offene Forderungen können mit der Kaution verrechnet werden.

(4) Die Kaution ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn fällig. Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 14 Tage vor Mietbeginn, ist die Kaution sofort fällig.

§7 Übergabe und Zustand

(1) Die Mietgegenstände werden in einwandfreiem Zustand übergeben.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, die Gegenstände bei Übergabe auf Vollständigkeit und erkennbare Mängel zu prüfen.

(3) Offensichtliche Mängel sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Übergabe angezeigt werden. Andernfalls gilt der Mietgegenstand als ordnungsgemäß übernommen.

(4) Übliche Gebrauchsspuren, die bei Mietgegenständen dieser Art regelmäßig auftreten können, stellen keinen Mangel dar und berechtigen nicht zur Minderung des Mietpreises.

§8 Gebrauchspflichten

(1) Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich bestimmungsgemäß verwendet werden.

(2) Eine Weitervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung unzulässig.

(3) Der Mieter haftet für Schäden durch unsachgemäße Nutzung.

(4) Mietgegenstände sind vor Witterungseinflüssen wie Regen, Sturm, Feuchtigkeit oder starker Sonneneinstrahlung zu schützen, sofern sie nicht ausdrücklich für den Außeneinsatz vorgesehen sind.

(5) Grobe Verschmutzungen sind vor Rückgabe zu entfernen. Hierzu zählen insbesondere Essensreste, Getränkerückstände, starke Verschmutzungen durch Erde oder Außenbereichsnutzung sowie größere Mengen von Wachs-, Konfetti- oder Dekorationsrückständen.

(6) Die übliche Reinigung der Mietgegenstände ist im Mietpreis enthalten. Bei außergewöhnlicher oder über den üblichen Gebrauch hinausgehender Verschmutzung ist die Vermieterin berechtigt, einen angemessenen zusätzlichen Reinigungsaufwand in Rechnung zu stellen.

§9 Beschädigung oder Verlust

(1) Der Mieter trägt während der Mietzeit die volle Verantwortung für die Mietgegenstände und haftet für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Untergang der Mietgegenstände, unabhängig von eigenem Verschulden, es sei denn, der Schaden wurde ausschließlich durch die Vermieterin verursacht.

(2) Der Schadensersatz richtet sich nach Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten.

(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

(4) Mit vollständiger Zahlung des Wiederbeschaffungswertes geht das Eigentum an der beschädigten Ware auf den Mieter über.

(5) Fehlende oder verlorene Mietgegenstände werden zum Wiederbeschaffungswert einschließlich Beschaffungs- und Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt.

§10 Transport und Gefahrübergang

(1) Bei Selbstabholung geht die Gefahr mit Übergabe auf den Mieter über.

(2) Erfolgt Lieferung durch die Vermieterin, geht die Gefahr mit Übergabe am Lieferort auf den Mieter über.

(3) Für Schäden während des Transports durch die Vermieterin haftet diese nach den gesetzlichen Vorschriften.

(4) Die Vermieterin ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, wenn am Einsatzort erhebliche Sicherheits- oder Gefahrenrisiken bestehen oder eine ordnungsgemäße Nutzung der Mietgegenstände nicht gewährleistet ist.

§11 Stornierung / Rücktritt des Mieters

(1) Ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) bedarf der Textform (z. B. E-Mail).

(2) Maßgeblich für die Berechnung der Stornierungsfristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.

(3) Da es sich um terminbezogene Mietleistungen handelt, bei denen der vereinbarte Mietzeitraum exklusiv für den Mieter reserviert wird und eine anderweitige Vermietung kurzfristig häufig nicht möglich ist, fallen im Falle einer Stornierung folgende pauschale Schadensersatzbeträge an:

  • mehr als 4 Monate vor Mietbeginn: 0 % der vereinbarten Gesamtvertragssumme
  • 4 bis 3 Monate vor Mietbeginn: 30 % der vereinbarten Gesamtvertragssumme
  • 3 bis 2 Monate vor Mietbeginn: 50 % der vereinbarten Gesamtvertragssumme
  • 2 Monate bis 4 Wochen vor Mietbeginn: 80 % der vereinbarten Gesamtvertragssumme
  • weniger als 4 Wochen vor Mietbeginn: 100 % der vereinbarten Gesamtvertragssumme

(4) Bereits geleistete Anzahlungen werden mit der jeweiligen Stornogebühr verrechnet.

(5) Der Mieter ist berechtigt, das vereinbarte Auftragsvolumen bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn um bis zu 20 % der ursprünglich vereinbarten Menge zu reduzieren. Eine darüber hinausgehende Reduzierung gilt als Teilstornierung und wird gemäß den oben genannten Stornierungsbedingungen berechnet.

(6) Bereits angefallene Zusatzkosten, insbesondere für individuell vereinbarte Zusatzleistungen wie Transport, Auf- und Abbau oder sonstige organisatorische Leistungen, sind unabhängig von der Stornogebühr vom Mieter zu tragen.

(7) Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.




§12 Widerrufsrecht 

(1) Ist der Mieter Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

(2) Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei Verträgen über terminlich fest vereinbarte Leistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht und der vereinbarte Leistungszeitraum exklusiv für den Mieter reserviert wird.

Dies gilt insbesondere für individuell zusammengestellte Hochzeits- und Veranstaltungsleistungen.

§13 Nichtverfügbarkeit

(1) Sollte ein Mietgegenstand unerwartet nicht verfügbar sein, ist die Vermieterin berechtigt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen.

(2) Ist dies nicht möglich, kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet.

(3)  Eine weitergehende Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind oder eine Haftung nach §14 besteht.

§14 Haftung

(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sogenannte Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Höhe der vereinbarten Gesamtvertragssumme.

(3) Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf.

(4) Eine weitergehende Haftung der Vermieterin ist ausgeschlossen.

§15 Höhere Gewalt

(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) entbinden beide Parteien für die Dauer und im Umfang der Störung von ihren Leistungspflichten.

(2) Fällt die Veranstaltung aus Gründen aus, die nicht im Verantwortungsbereich der Vermieterin liegen, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, sofern die Vermieterin zur Leistungserbringung bereit und in der Lage war.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Hamburg.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.